Aus dem Presbyterium
Wahl / Wiederwahl
Die Amtszeit für Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz beträgt gemäß Kirchenorganisationsgesetz (kurz KOG) in der Regel zwei Jahre. Den Vorsitz hat Pfarrer Klaus Künhaupt inne, sein Stellvertreter ist Herr Sascha Rduch. Für die geleistete Arbeit in den vergangenen zwei Jahren sprechen wir den beiden unseren herzlichen Dank aus. Das Presbyterium wählt für die kommenden zwei Jahre Pfarrer Klaus Künhaupt zum Vorsitzenden und Herrn Sascha Rduch zum stellvertretenden Vorsitzenden. Herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl!
Gemäß KOG überträgt das Presbyterium einer Presbyterin oder einem Presbyter das Kirchmeisteramt. Die Amtszeit für das Kirchmeisteramt beträgt gemäß KOG in der Regel zwei Jahre. Wenn die Aufgaben der Kirchengemeinde es erfordern, kann das Amt mehreren Personen übertragen werden, aufgeteilt auf bestimmte Bereiche. In unserer Gemeinde sind dies die Bereiche Finanzen und Bauen.
Unser Baukirchmeister, Herr Gerald Hegemann, wurde im November 2025 ins Amt berufen. Seine zweijährige Amtszeit ist demnach noch nicht zu Ende. Wir danken ihm für die bisher geleistete Arbeit und wünschen weiterhin viel Erfolg!
Unsere Finanzkirchmeisterin, Frau Tatjana Laubach, stellt sich – mit aufrichtigem Bedauern – aus gesundheitlichen Gründen nicht erneut zur Wiederwahl für das Amt zur Verfügung. Wir danken ihr aufs Herzlichste für die geleistete Arbeit, die weit über das erforderliche Maß hinausging, und wünschen ihr alles Gute sowie baldige Genesung. Das Presbyterium wählt Frau Dr. Ute Ruhrberg als Nachfolgerin in das Amt der Finanzkirchmeisterin. Herzlichen Glückwunsch!
Alle in ein Amt gewählten Presbyteriumsmitglieder bedanken sich für das Vertrauen und sehen zuversichtlich den gestellten Aufgaben und Herausforderungen entgegen.
Ute Ruhrberg
März 2026